Was das Recht auf Reparatur für Bibliotheken der Dinge bedeutet
By heimcarolin / Oktober 7, 2026 / Keine Kommentare / EU-Richtlinie, Right to Repair
Seit dem 31. Juli 2026 gilt in Deutschland das neue Recht auf Reparatur. Damit wurde die entsprechende EU-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt (Richtlinie (EU) 2024/1799). Ziel ist es, dass defekte Produkte häufiger repariert und länger genutzt werden, anstatt sie durch neue Produkte zu ersetzen. Damit wird unter anderem das Ziel verfolgt, Elektroschrott zu vermeiden und den Ressourcenverbrauch zu verringern, und damit einen Beitrag zum UN-Nachhaltigkeitsziel 12 „Nachhaltiger Konsum und Produktion“ zu leisten.
Das neue Recht verpflichtet Hersteller bestimmter reparierbarer Produkte dazu, Reparaturen auch nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfrist zu ermöglichen. Es gilt allerdings nicht für alle Produkte. Die Reparaturpflicht betrifft zunächst Waren, für die bereits nach EU-Recht konkrete Anforderungen an die Reparierbarkeit bestehen. Dazu gehören beispielsweise bestimmte Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik und mobile Endgeräte wie Smartphones, Tablets und schnurlose Telefone (Verbraucherzentrale Bundesverband, 2026). Die Liste soll erweitert werden, wenn für weitere Produktgruppen entsprechende Reparierbarkeitsanforderungen eingeführt werden. Darüber hinaus müssen Hersteller unter bestimmten Voraussetzungen Ersatzteile und Werkzeuge zu angemessenen Preisen bereitstellen und Informationen über ihre Reparaturangebote zugänglich machen. Die Richtlinie sieht außerdem eine europäische Online-Plattform vor, über die Verbraucher*innen Reparaturangebote leichter finden können (Richtlinie (EU) 2024/1799). Das Recht auf Reparatur setzt damit an einem zentralen Punkt unseres Konsums an: Ein Produkt, das repariert werden kann, muss nicht zwangsläufig durch ein neues ersetzt werden. Die Lebensdauer bereits hergestellter Produkte soll verlängert und der Anreiz zum Neukauf verringert werden. Die Richtlinie soll damit Reparatur und längere Produktlebenszyklen fördern und zur Verringerung von Abfall und Ressourcenverbrauch beitragen.
Interessant ist das auch für Bibliotheken der Dinge. Denn während das Recht auf Reparatur darauf abzielt, vorhandene Gegenstände länger zu nutzen, setzt eine Bibliothek der Dinge an einer anderen Stelle an: Sie ermöglicht es mehreren Menschen, Gegenstände gemeinsam zu nutzen, ohne dass jede Person sie selbst besitzen und neu kaufen muss (Heim, 2026). Beide Ansätze setzen also an unterschiedlichen Stellen am gleichen Problem an: dem Ressourcenverbrauch durch Produktion und Konsum neuer Güter. Das Recht auf Reparatur verlängert die Lebensdauer eines bereits vorhandenen Gegenstands. Die gemeinschaftliche Ausleihe kann dagegen verhindern, dass zusätzliche Exemplare angeschafft werden müssen (Heim, 2026).
Für Bibliotheken der Dinge könnte das Recht auf Reparatur deshalb besonders interessant sein. Je leichter und kostengünstiger die ausgeliehenen Gegenstände repariert werden können, desto länger können sie im Bestand genutzt werden. Gerade weil ein einzelner Gegenstand von vielen verschiedenen Menschen genutzt werden kann, kann seine Reparierbarkeit für die langfristige Nutzung des Bestands eine wichtige Rolle spielen. Umgekehrt könnten Bibliotheken der Dinge auch praktische Erfahrungen darüber sammeln, wie oft Produkte genutzt werden können, bevor sie repariert werden müssen. Durch die gemeinschaftliche Nutzung entsteht damit ein besonderer Einblick in die Haltbarkeit und Reparierbarkeit verschiedener Produkte. Solche Erfahrungen könnten beispielsweise bei der Auswahl neuer Gegenstände für den Bestand berücksichtigt werden.
Right to Repair und Bibliotheken der Dinge können sich damit ergänzen: Die eine Maßnahme trägt dazu bei, vorhandene Produkte länger zu nutzen, die andere dazu, weniger Produkte individuell besitzen zu müssen. Beide Ansätze setzen an unterschiedlichen Punkten des Konsums an und können dazu beitragen, den Bedarf an Neukäufen – und somit den Ressourcenverbrauch – zu reduzieren.
Quellenangabe:
Richtlinie (EU) 2024/1799 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juni 2024 über gemeinsame Vorschriften zur Förderung der Reparatur von Waren und zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394 und der Richtlinien (EU) 2019/771 und (EU) 2020/1828. (2024). Amtsblatt der Europäischen Union, L 2024/1799. https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj
Verbraucherzentrale Bundesverband. (2026, 7. August). Recht auf Reparatur: Mehr Rechte seit 31. Juli 2026. https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/recht-auf-reparatur-mehr-rechte-seit-31-juli-2026-124253
Heim, C. R. (2026). Die Rolle von Bibliotheken der Dinge bei der Förderung nachhaltiger Konsumpraktiken (Berliner Handreichungen zur Bibliotheks- und Informationswissenschaft, Nr. 571). https://doi.org/10.18452/37751